Stellungnahmen liga-bw
24 Jan

die Liga begrüßte in ihrer Stellungnahme grundsätzlich die Änderungen, die darauf ausgerichtet sind, die Möglichkeiten zur Resozialisierung zu fördern sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtungen zu stärken. Kritisch sah sie dagegen die Veränderung in Bezug auf den Grundsatz der Einzelunterbringung der Gefangenen. Besonders kritisch bewertete Sie in diesem Zusammenhang, dass die ausnahmsweise gemeinschaftliche Unterbringung auch ohne Zustimmung des Gefangenen möglich sei. Aus Sicht der Liga ist der Aufbau einer rentenversicherungsrechtlichen Anwartschaft für die Vorsorgebemühungen für die Zeit nach der Haftentlassung sowie für eine wirksame Resozialisierung unabdingbar. Darüber hinaus ist Arbeit im Strafvollzug nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Sie muss geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen.