
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu der geplanten VwV.
Die Liga begrüßt, dass das Land Baden-Württemberg mit der Verordnung Verbesserungen für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern möchte.
Darüber hinaus äußern wir uns folgendermaßen:
zu 1.2:
Für das LZ-BARR ist entscheidend, dass es sich ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit zu eigen macht. Eine Fokussierung auf Barrieren baulicher oder technischer Natur greift zu kurz. Für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere mit seelischer oder geistiger Behinderung sind die einstellungsbedingten Barrieren in der Gesellschaft die am meisten einschränkenden. Diese müssen sich in der Arbeit des LZ-BARR abbilden.
zu 1.2.2.1
Es fehlen wesentliche Bereiche der öffentlichen Versorgung, insbesondere Bildungseinrichtungen, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen, Bereiche der Öffentlichen Verwaltung, staatlicher Stellen oder Körperschaften des Gesundheitswesens.
zu 1.6
In der Liga der freien Wohlfahrtspflege ist der überwiegende Teil der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vertreten. Die Liga muss daher im Beirat mit einem eigenständigen Sitz konstitutives Mitglied sein.
zu 1.6.3.2
Hinsichtlich der Auswahl der Personen über die Verbände hinweg ist Transparenz herzustellen. Die Anforderungen des § 16 Abs. 4 L-BGG sind zu berücksichtigen.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Beteiligung und hoffen mit unseren Kommentierungen einen konstruktiven Beitrag zur VwV Landeszentrum Barrierefreiheit geleistet zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.