[Liga Ausschuss]

Alter & Gesundheit

Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen, wenn es um die Versorgung und Pflege von alten und pflegebedürftigen Menschen geht. Dabei ist der demografische Wandel Chance und Risiko zugleich. Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt und damit auch die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen. Dabei ist Pflegebedürftigkeit so heterogen wie die Menschen selbst. Sie bezieht sich auf hochbetagte Menschen, auf Menschen mit Demenz oder mit chronischen Erkrankungen. Mit der Zunahme hilfs- und pflegebedürftiger Menschen ist gleichzeitig die Abnahme verfügbarer Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Das betrifft alle Berufsgruppen und alle Funktionsebenen der professionellen Pflege. Auch die Pflegepolitik in Baden-Württemberg hat vor diesem Hintergrund in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Der Ausschuss „Alter und Gesundheit“ begleitet die gesellschaftlichen Entwicklungen und bringt sich aktiv in die Pflegepolitik des Landes ein. Dabei verfolgen wir den Ansatz einer Politik von unten, der Potenziale und Chancen aufzeigt. Es geht uns darum, Entwicklungsprozesse einzuleiten und die Erfahrungen aus der Praxis für weitere Strategien und Initiativen zu nutzen. Die vier zentralen Handlungsfelder des Ausschusses sind die Stärkung der lokalen Versorgungsstrukturen, die Gestaltung der pflegerischen Infrastruktur und die Sicherstellung der Angebote, die Innovationsförderung beim Zusammenspiel von Ordnungs- und Leistungsrecht sowie der Pflegeberuf und seine Arbeits- und Ausbildungsbedingungen.

Der leistungs- und ordnungspolitische Auftrag des Ausschusses sowie seiner beiden Unterausschüsse und Verhandlungsgruppen in der Selbstverwaltung liegt schwerpunktmäßig im SGB XI und SGB V und alle damit im Zusammenhang stehenden Gesetze, Verordnungen und politischen Rahmenbedingungen.

Sprecher: Steffen Woop
(Caritasverband der Diözese Rottenburg Stuttgart)

Der „Unterausschuss Stationär“ wurde aus dem Liga-Ausschuss Alter und Gesundheit gebildet als sich zeigte, dass die Themen Stationärer Altenhilfeträger mit den zugehörigen zeitgemäßen Wohn- und Pflegeformen eine vertiefte und umfängliche Bearbeitung erfordern.

Die Ausschussmitglieder setzen sich aus praxiserfahrenen Expert*innen aller angeschlossenen Liga-Verbände zusammen. Der Unterausschuss befasst sich mit den aktuellen Themen und Problemstellungen, die Stationäre Altenhilfeträger in ihrer fachlichen Arbeit in Baden-Württemberg bewegen.

In diese Arbeit gehört die fachliche und politische Vertretung der Themen und Anliegen von Anbietern stationärer Wohnformen in den verschiedenen Gremien auf Landes- und Bundesebene. Innovative Entwicklungen für Stationäre Träger werden begleitet und vorangetrieben, z.B. in Landesprojekten, Fachkongressen und Arbeitshilfen. Durch die Mitarbeit in verbandsübergreifenden Arbeits- und Verhandlungsgruppen z.B. mit den Leistungsträgern und dem Sozialministerium, sichert, stärkt und fördert der Unterausschuss die Rahmenbedingungen und Profilierung der Stationären Pflege in ihren unterschiedlichen Ausprägungen und sorgt mit für ein qualitativ hochwertiges und zukunftsorientiertes pflegerisches Leistungsangebot in Baden-Württemberg.

Sprecherin: Ruth Schwegler
(Diakonisches Werk Württemberg)

Im Auftrag des Liga-Ausschuss Alter und Gesundheit ist der Unterausschuss „Verhandlungsgruppe SGB V ambulant“ für die Bereiche Häusliche Krankenpflege und Haushalthilfe zuständig. Die Verhandlungsgruppe hat den Verhandlungsauftrag der Verbände der Liga für die Entgeltverhandlungen der Häuslichen Krankenpflege (gemäß § 37 Abs. 1, 1a und 2 SGB V) und der Haushaltshilfe (gemäß § 38 SGB V), diese finden jährlich mit allen Kassengruppen als Kollektivverhandlungen statt. Damit übt die Verhandlungsgruppe das Verhandlungsmandat für alle den Verbänden der Liga zugehörigen ambulanten Pflegedienste in Baden-Württemberg aus.

Neben der Refinanzierung der Leistungen in der Häuslichen Krankenpflege geht es auch um die Weiterentwicklung der Strukturen und der Leistungserbringung, was in den Rahmenverträgen nach § 132 und 132a SGB V und in den Preisvereinbarungen seinen Niederschlag findet. Hier bringt sich die Verhandlungsgruppe auch als politischer Akteur ein und stößt politische Prozesse an.

Sprecherin: Dr. Ilona Grammer
(Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg)

Im Auftrag der Liga-Ausschüsse Alter und Gesundheit und Finanzen ist die „Verhandlungsgruppe SGB V stationär“ für die Umsetzung des Leistungsanspruchs der esundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V und der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V zuständig. Die Verhandlungsgruppe ist erweitert um die Verbände BWKG und bpa/VDAB.

Der Verhandlungsauftrag zielt auf Abstimmungen und Ausgestaltung von Vereinbarungen zu der Vergütungsvereinbarung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V und auf Landesvereinbarungen zur Kurzzeitpflege nach § 132h i. V. m. § 39c SGB V für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Damit übt die Verhandlungsgruppe das Verhandlungsmandat für alle den Leistungs-erbringerverbänden zugehörigen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg aus. Neben der Refinanzierung der Leistungen geht es auch um die Weiterentwicklung der Strukturen und der jeweiligen Rahmenbedingungen. Hier bringt sich die Verhandlungsgruppe auch als politischer Akteur ein und stößt politische Prozesse an.

Sprecher: Bernhard Slatosch

(Diözesan Caritasverband Rottenburg-Stuttgart.)

 

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[Ausschuss Alter und Gesundheit]

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Telefon

+49 711 61967-0

Ansprechpartner

Vorsitzende:
Gabriele Hönes
(Diakonisches Werk Württemberg)

Stellvertreter:
Rolf Hitzler
(AWO Baden)

Steffen Woop
(Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart)