
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege folgt gerne der Einladung zum Beteiligungsverfahren zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Förderprogramm KLIMOPASS.
Wir teilen die Ziele der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg ausdrücklich und unterstützen weite Teile der vorgelegten Änderungen der Verwaltungsvorschrift. Dem geplanten Ausschluss der Sozialwirtschaft von dem Landesprogramm widersprechen wir jedoch entschieden.
Die durch die Liga vertretenen elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg umfassen landesweit 290.000 Beschäftigte in rund 6.000 Einrichtungen und Diensten. Sie stellen damit einen wesentlichen Teil der sozialen Daseinsvorsorge und sie stellen auch eine breite und ausdifferenzierte Infrastruktur Immobilien.
Vor diesem Hintergrund können wir der Argumentation nicht folgen, dass gemeinnützige Vereine aufgrund alternativer Förderungen, beispielweise durch den Bund, im KLIMOPASS nicht antragstellerberechtigt sind. Andere Fördermöglichkeiten bestehen, in gleicher Weise, für privatwirtschaftliche oder kommunale Strukturen, ohne dass dies die Antragstellung im Landesprogramm einschränkt. Ein Ausschluss von gemeinnützigen Vereinen von der Antragsstellung und die damit einhergehende Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation und dem begrüßenswerten politischen Gestaltungswillen überrascht es nicht, dass sich die Programme KLIMOPASS, „Klimaanpassung für soziale Einrichtungen“ und „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ in Ihren Förderschwerpunkten teilweise überschneiden. Allerdings ist aktuell weder bei „Klimaanpassung für soziale Einrichtungen“ noch bei „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ eine Antragstellung möglich.
Das Land nimmt sich damit die Möglichkeit, die gesteckten Klimaziele viel schneller erreichen zu können. Weiterhin ist ein genereller Ausschluss der Sozialwirtschaft aus den oben genannten Gründen nicht mit denen im Koalitionsvertrag des Landes formulierten Zielen in Einklang zu bringen.
Wir sind davon überzeugt, dass die sozial-ökologische Transformation in Baden-Württemberg nur gelingen wird, wenn alle Infrastrukturträger bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden und halten den Zugang von gemeinnützigen Vereinen zum KLIMOPASS für dringend geboten.