Stellungnahmen liga-bw
02 Feb

Der LIGA Unterausschuss Frauen und Gewaltschutz begrüßt die Initiative der Landesregierung, eine Förderlinie für Fachberatungsstellen in den Feldern häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen, Prostitution und Menschenhandel und sexualisierte Gewalt gegen Kinder aufzulegen. Eine Förderung von Seiten des Landes unterstreicht die Bedeutung und Notwendigkeit dieser spezialisierten Beratungsstellen in der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie stärkt die finanzielle Basis der Beratungsstellen und kann deren Handlungsspielräume und Angebotsspektrum erweitern.

Folgende Überlegungen und Anmerkungen möchte der LIGA Unterausschuss Frauen und Gewaltschutz zur vorläufigen Fassung der Verwaltungsvorschrift für die Förderung des Ausbaus Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Interventionsstellen, Frauennotrufe und Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Jugendlichen und Heranwachsende vom 15.12.2020 dem Ministerium zur Kenntnis geben:

Zu 1.1. Zuwendungsziel:
„Zweck der Förderung ist es (…), einen am tatsächlichen Bedarf orientierten, koordinierten und vernetzten Ausbau an Fachberatungsstellen (…) zu unterstützen…“

Die in den Jahren 2018 und 2019 erschienenen Bestands- und Bedarfsanalysen der Fachberatungsstellen im Bereich Gewalt gegen Frauen in Baden-Württemberg erbrachten wertvolle Einblicke in das gesamte Spektrum, dessen Ausstattung und regionale Verteilung. Als Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau können diese Studien jedoch nicht dienen. Hierfür bedarf es einer dezidierten Sozialplanung für die verschiedenen Felder unter Einholung spezifischer Daten. Aufgrund der hohen Anzahl an weißen Flecken und der unzureichenden Versorgung in weiten Teilen Baden-Württembergs ist es jedoch richtig, mit dem Ausbau sofort zu beginnen. Gleichzeitig sollte eine Konkretisierung des Bedarfs für alle Felder separat in allen Regionen Baden-Württembergs erarbeitet werden. Von Seiten des Unterausschusses bieten wir hierfür unsere Unterstützung an.

„… eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu erhalten und zu erweitern.“

Wir begrüßen, dass der Zweck der Förderung auch den Erhalt der bestehenden Infrastruktur ins Auge fasst. Der Großteil der Fachberatungsstellen ist auf die Erwirtschaftung hoher Eigenmittel angewiesen. Diese Akquise bindet Zeit, die den gewaltbetroffenen Frauen und Kindern nicht zur Verfügung steht. Außerdem steht zu befürchten, dass die Coronapandemie die Kommunen und Landkreise über einige Jahre finanziell hoch belastet, so dass Fachberatungsstellen mit einer Aussetzung von Erhöhungen kommunaler Leistungen zu rechnen haben. Es gilt unbedingt zu verhindern, dass etablierte spezialisierte Fachberatungsstellen ihr Angebot beschränken oder sogar einstellen müssen.

Zu 2.4. Maximale Förderung
Wir begrüßen die Förderung auch kleiner Fachberatungsstellen. Die Förderung kann Fachberatungsstellen eine Möglichkeit bieten, die Präsenz in ihrer Wirkungsregion zu erhöhen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Förderhöhe von 8.000.-€; 10.000.-€ und 12.000.-€ keine größeren Entwicklungen zulassen. Um Fachberatungsstellen zu sichern und einen bedarfsgerechten Ausbau zu erhalten, braucht es einer deutlich höheren Fördersumme.

Zu 6. Verfahren

„…Erstanträge müssen vor Abschluss des Arbeitsvertrages oder die Aufstockung, für die eine Förderung beantragt wird, gestellt werden…“

Der Unterausschuss setzt sich dafür ein, dass die Förderung auch für bereits vorhandene Personalstellen eingesetzt werden darf – sofern die Förderung von Seiten des Landes den kommunalen Zuschuss nicht mindert. Der kommunale Zuschuss von Fachberatungsstellen sieht häufig keine dynamische Erhöhung vor. Die Träger von Fachberatungsstellen stehen aber nach jeder Tarifverhandlung vor steigenden, nicht refinanzierten Personalkosten. Wir sehen die Gefahr, dass Beratungsstellen ihr Angebot einschränken müssen, da die vorhandene Finanzierung nicht kostendeckend ist. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden, da es ohnehin bereits erhebliche Lücken im Hilfesystem gibt.

Wir möchten abschließend ausdrücklich betonen, dass die Förderlinie die Handlungsfelder präzise in den Blick nimmt und ein starkes Signal zur Stärkung des ambulanten Unterstützungssystems darstellt.