In den letzten Jahren werden immer mehr Schulkinder ganztags betreut. Dies liegt zum einen an der Zunahme von Ganztagsschulen. Gleichzeitig ist der Ausbau von Einrichtungen der pädagogischen Schulkindbetreuung (Hort, Hort an der Schule, Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung) kontinuierlich vorangeschritten. Zwischenzeitlich besucht in Baden-Württemberg mehr als die Hälfte aller Grundschulkinder und ein erheblicher Teil der Kinder in der Sekundarstufe I die pädagogische Schulkindbetreuung. Dabei ist der zeitliche Umfang der Betreuung pro Woche in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und wird dies absehbar noch weiter tun.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege hat daher die folgenden fachlichen Empfehlungen erarbeitet, die zum einen den freien Trägern der Liga selbst Orientierung bieten, zum anderen als politische Standortbestimmung dienen sollen. Sie betreffen alle Einrichtungen der pädagogischen Schulkindbetreuung, die Kinder von der ersten bis zur sechsten Schulklasse betreuen.
Diese Rahmenempfehlung wurde vom Unterausschuss Schule & Ganztag im Jahr 2020 erarbeitet und am 28 Januar 2021 von der Mitgliederversammlung der Liga der freien Wohlfahrtpflege verabschiedet.
Die Rahmenempfehlung wurde sowohl während der Corona-Pandemie als auch zu einer Zeit entwickelt, in der der Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Grundschulalter politisch diskutiert wird. Sie kann als Beitrag zu diesen aktuellen Themen gelesen werden, beansprucht aber explizit auch unabhängig davon Gültigkeit.
Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Markus Mayer, mayer@caritas-dicv-fr.de, 0761 8974-182.