Stellungnahmen liga-bw
15 Apr

Die Liga gab begrüßte bei ihrer kurzen Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Entscheidung , durch Landesrecht vom bundesgesetzlich vorgesehen Höchstsatz des Lohnkostenzuschusses in Höhe von 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) nach oben abzuweichen. Weiter ermögliche eine Erhöhung der monatlichen Bezugsgröße Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung oberhalb des unteren Lohnsektors, so die Liga. Darüber hinaus regte sie in Bezug auf die Begleitung am Arbeitsplatz landeseinheitliche Lösungen an, die das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung berücksichtigt und eine verlässliche und kontinuierliche Begleitung am Arbeitsplatz gewährleistet.