
In rund einem Jahr tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Kraft. Die Liga-BW hat in den letzten Monaten immer wieder angemahnt, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung noch zahlreiche Fragen durch die Landesregierung zu klären gilt. Das zuständige Kultusministerium lässt hierzu jedoch bisher mit konkreten Schritten auf sich warten.
„Wir wollen ab August 2026 qualitätsvolle Angebote der Ganztagsförderung realisieren. Dazu brauchen wir jedoch so bald wie möglich eine Klärung zu wesentlichen Rahmenbedingungen, die Stand heute für Baden-Württemberg noch nicht definiert sind.“, erklärt Beatrix Vogt-Wuchter, Vorstandsvorsitzende der Liga-BW. Die Wohlfahrtsverbände verweisen heute erneut auf zahlreiche inhaltliche, juristische und finanzielle Punkte der Reform, die bis dato ungeklärt sind – und für die auch noch keine weiterführenden Schritte seitens des zuständigen Kultusministeriums bekannt sind. Dies bedeute sowohl für die Angebotsträger als auch die für die Umsetzung verantwortlichen Kommunen enorme Planungsunsicherheit, so die Verbandsspitze.
Im Rahmen des Fachtags „Das Kind im Mittelpunkt – Guten Ganztag gemeinsam gestalten“ am 16. Mai 2025 plant das Kultusministerium ein gemeinsames Papier zu Leitbildern und Gelingensfaktoren zu veröffentlichen und vorzustellen. Die Fachexpert:innen der Liga-Verbände sind hierüber irritiert: „Wir können das gemeinsame Papier aus fachlicher Sicht inhaltlich durchaus mittragen, schließlich haben wir daran mitgearbeitet. Ganz grundlegend sendet diese Veröffentlichung als solche zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ein falsches Signal.“, stellt Beatrix Vogt-Wuchter klar. „Allgemeine Verständigungen sind angesichts der genannten Klärungsbedarfe ein Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruches schlichtweg unpassend und nicht mehr zielführend.“ so die Liga-Vorsitzende weiter.
Die Landesregierung hat nach Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetztes (Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG) bisher einige schulgesetzliche Änderungen vorgenommen, die jedoch eher neue Fragen aufgeworfen haben, anstatt Antworten zu liefern. Ungeklärt sind aus Sicht der Liga-BW u. a. noch Fragen von Qualität in der Betreuung, Kinderschutzkonzepte oder der Gebührenübernahme für wirtschaftlich benachteiligte Kinder und Familien. „Wir haben diese und weitere Klärungsbedarfe wiederholt angemahnt und konkrete Vorschläge zur Beantwortung der Fragen erarbeitet.“, konstatiert die Liga-Vorsitzende und bekräftigt in Richtung der politisch Verantwortlichen: „Wir stehen daher jederzeit bereit, hier aktiv an guten Lösungen mitzuarbeiten!“
Sofern nicht zeitnah die notwendigen Regelungen vorgenommen würden, seien anhaltende Unsicherheit bei Jugendämtern, Schulen, freien Trägern und den Eltern die Folge. „Als Liga-BW haben wir ebenfalls den Anspruch, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, um so Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Diese Ziele zu erreichen, sehen wir derzeit akut gefährdet.“ so Vogt-Wuchter abschließend.
Hintergrund
In Baden-Württemberg soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in Horten, in Ganztagsschulen oder in externen Betreuungsangeboten kommunaler oder freier Trägerschaft geschehen. Mit ihren Jugendhilfeträgern sind die Liga-Verbände daher wesentlicher Partner:innen für die Ausgestaltung der Ganztagsförderung in Baden-Württemberg.
Die Liga-BW hat ihre zentralen Forderungen in ihrem Positionspapier KLARTEXT WOHLFART „Ganztagsförderung für Grundschulkinder – Rechtanspruch erfolgreich umsetzen“ zusammengefasst. Dieser steht auf der Liga-Homepage zum kostenlosen Download bereit.