11 Mai

Zum Fachtag „Frauenunterstützungssysteme 2.0 – Umsetzung, Ausgangsanalyse und Weiterentwicklung im Hilfesystem“ lud die Liga der freien Wohlfahrtpflege in Baden-Württemberg Fachpersonen aus dem Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen ein. Im vollbesetzen Hospitalhof diskutierte Fachebene, Sozialministerium, Verbände und Wissenschaft um die Fragestellung, wie der bedarfsgerechte flächendeckende Ausbau des Hilfesystems gelingen kann.

„Aus unserer Sicht ist jetzt der optimale Zeitpunkt, um die Bedarfe für den Ausbau unseres Hilfesystems genau zu analysieren und gemeinsam Strategien und Maßnahmen für den dringend notwendigen Ausbau des Hilfesystems zu entwickeln“, erläutert Beatrix Vogt-Wuchter, die Vorstandsvorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. Mit dem im Jahr 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz hat die Bundesregierung zum ersten Mal einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder formuliert, der ab 2032 gelten wird. Damit wird ein gewachsenes Hilfesystem, das bis dahin im Wesentlichen kommunal finanziert ist, rechtlich und finanziell an das Land angebunden.

Ein echter Wendepunkt und daher der optimale Zeitpunkt für ein Blick auf die „Frauenunterstützungssysteme 2.0“, wie das große Interesse an der Veranstaltung zeigt: 130 Fachfrauen aus Frauenhäusern, Gewaltberatungsstellen und Interventionsstellen nahmen am 06. Mai 2026 an der Konferenz im Hospitalhof in Stuttgart teil, um gemeinsam zum bedarfsgerechten Ausbau des bis jetzt chronisch überbelegten Hilfesystems zu schaffen, aktuelle Forschungsergebnisse zu sichten und Forderungen aufzustellen. Auch die Stabsstelle zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg war mit vielen Kolleg:innen vertreten – ein Zeichen des aufrichtigen Interesses am Austausch mit der Fachebene, wie Ministerialdirigentin Dr. Simone Höckele-Häfner betonte.

Sich verändernde Rahmenbedingungen bedeuten jedoch auch Unsicherheiten für die Träger Angeboten zur Hilfe und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt, weiß die Liga-Vorsitzende: „Wir haben Sorge, dass sich Kommunen aus der Finanzierung zurückziehen könnten, insbesondere im Bereich der Fachberatungsstellen. Das darf nicht passieren.“ Ein funktionierendes Hilfesystem setzt auf Verlässlichkeit auf allen Ebenen – in Bund, Land und Kommunen. „Es braucht eine solide Finanzierung – und es braucht ein klares gemeinsames Verständnis von gemeinsamer Verantwortung.“, so Vogt-Wuchter weiter.

Sowohl die Liga-Vorsitzende als auch die Leiterin der Stabsstelle Gewaltschutz betonen dabei die Wichtigkeit eines niedrigschwelligen lokalen Beratungsangebots: Gewaltschutz entscheidet sich vor Ort. Der Blick auf die Landkarte von Baden-Württemberg, auf der Kienbaum Consultants im Rahmen einer Bestandsanalyse Angebote zum Gewaltschutz darstellt, offenbart jedoch zahlreiche weiße Flecken:  sowohl Schutzplätze als auch Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt fehlen in einigen Regionen Baden-Württembergs. Von Gewalt betroffene Frauen zu erreichen, zu beraten und ihnen Wege aus der Gewaltbeziehung aufzuzeigen braucht Zeit. Gerade im ländlichen Raum ist ein Beratungsangebot, das ankommt, daher noch entscheidender als in der Anonymität der Städte. Dafür braucht es Konzepte, Zeit und Geld, um betroffenenzentriert arbeiten zu können – da waren sich die Expert:innen auf der Fachkonferenz einig.

Die Verbände der Liga-BW appelliert neben dem flächendeckenden Ausbau des Hilfenetzwerks für eine Stärkung des präventiven Ansatzes: „Gewalt gegen Frauen lässt sich nicht allein durch Intervention bekämpfen. Sie muss verhindert werden, bevor sie entsteht. Das bedeutet: Wir brauchen eine starke, gesamtgesellschaftliche Prävention, die früh ansetzt– in Bildung, in Erziehung, in der Arbeit mit jungen Menschen. Wir müssen Geschlechterrollen reflektieren, Machtstrukturen hinterfragen und Gewalt klar benennen“, so Beatrix Vogt-Wuchter.

Letztlich wird damit deutlich, dass eine verantwortungsvolle Umsetzung des Gewalthilfegesetztes in Baden-Württemberg nur mit einem Dreiklang gelingen kann, bestehend aus bedarfsgerechten Schutzplätzen, niederschwellige Beratungsangeboten und gesamtgesellschaftliche Prävention.