Stellungnahmen liga-bw
02 Sep

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg möchte die Gelegenheit nutzen, aus dem berufsschulischen Bereich der Liga-Verbände noch einige grundlegende Anmerkungen zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln.

1.) Ein Verweis darauf, dass die Fachschulen vom Sondierungsverbot ausgenommen sind und deshalb der Kostendeckungsgrad von 80 Prozent nicht erreicht werden muss, bedarf bei Fachschulen, die für den sozialen Bereich ausbilden, dringend der Überprüfung. Die Situation im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt lässt immer weniger zu, Schulgeld (von über 160 Euro) zu erheben oder den Eigenanteil der Schulträger zu erhöhen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Organisationseinheiten von privaten Fachschulen der Wohlfahrtspflege in der Regel deutlich kleiner als jene öffentlicher Schulen sind und damit die „Overhead-Kosten“ pro Schülerin höher liegen.

2.) Diese organisationsabhängigen Aufwendungen sind zukünftig auch im Rahmen der Digitalisierung zu berücksichtigen. IT-Infrastruktur, -Lizenzen und -Sicherheit erhöhen bei den zumeist kleineren Schulen die Kosten pro Schülerin.

3.) Auch im Bereich „Schulraumförderung“ besteht Handlungsbedarf. Analog zur Schulbauförderung für die öffentlichen Schulen bedarf es Förderrichtlinien für Privatschulen, die vor allem auch die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen bestehender Privatschulen angemessen berücksichtigen.