Stellungnahmen liga-bw
02 Sep

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg begrüßt die geplanten Änderungen zur Anpassung des Landesanerkennungsgesetzes an die neuen Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, insbesondere die damit verbundenen kürzeren Bearbeitungsfristen.

Gerne möchten wir an dieser Stelle jedoch folgende Ergänzung im § 14a Abs. 2 anregen:

Nach den Worten „[…] Der Schriftwechsel erfolgt über die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 AufenthG“ sollte eingefügt werden: „Soweit die Antragstellerin oder der Antragsteller dies beantragt, erhält sie oder er von dem Schriftwechsel elektronisch eine Kopie. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann sich die zuständige Stelle zur Ein-holung von Auskünften jederzeit auch unmittelbar an die Antragstellerin oder den Antragssteller oder eine von ihm bevollmächtigte Anerkennungsberatungsstelle wenden.“

Diese Regelung ist wichtig, damit über komplizierte und langwierige Kommunikationswege sich das Verfahren nicht zusätzlich verzögert. Gerade in komplizierteren Fällen spielen die durch Bund und Land finanzierten Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in der Vorbereitung einer vollständigen und sachdienlichen Antragsstellung eine wesentliche Rolle zur Beschleunigung der Verfahren. Von daher ist es sachgerecht, dass diese bei Unklarheiten, fehlenden Unterlagen etc. direkt von der Anerkennungsstelle kontaktiert werden, sofern eine entsprechende Vollmacht eingereicht wurde. Auf diesem Wege kann das Beratungszentrum im Einzelfall dann die Antragstellerin oder den Antragsteller unterstützen und die notwendigen Abklärungen vornehmen.

Zudem bitten wir darum folgenden Sachverhalt zu beachten und ebenfalls zu ergänzen:

Im Rahmen der Antragstellung von Personen, die keinen dauerhaften Aufenthalt in Baden-Württemberg haben und ihren Antrag aus dem Ausland oder aber aus einem anderen Bundesland stellen, fordern einzelne zuständige Stellen eine „Glaubhaftmachung“ der Erwerbsabsicht in Baden-Württemberg. Durch diese Praxis wollen sich die zuständigen Stellen ihrer tatsächlichen Zuständigkeit im Einzelfall vergewissern. Dies führt dazu, dass sich die Antragsverfahren teilweise stark verzögern, da es den Antragstellern kaum möglich ist eine Einstellungszusage oder ähnliches zu erhalten, so lange sie, wie beispielsweise bei Ärzt*innen der Fall, nicht im Besitz einer Berufszulassung sind bzw. noch nicht geprüft wurde, ob eine Anerkennung der Qualifikation in Betracht kommt. Auch hat diese Anforderung in den letzten Jahren dazu geführt, dass zum Teil unseriöse Einstellungszusagen erteilt und den Anträgen beigelegt wurden.

In verschiedenen Kooperationsgesprächen auf Landes- und Bundesebene haben wir erfahren, dass länderübergreifende Vereinbarungen getroffen wurden, laut denen bei Antragsstellenden aus dem Ausland, die die Beratung der neu eingerichteten Zentralstelle für berufliche Anerkennung (ZSBA) in Anspruch nehmen, ein einfacher Beratungsnachweis der ZSBA anstelle solch einer Glaubhaftmachung fungiert, welcher dem Antrag beigefügt werden kann und entsprechend von den Anerkennungsstellen auch akzeptiert werden muss. Mit dieser Praxis hat man die Problematik für Personen aus dem Ausland, die sich an die ZSBA wenden, gelöst. Aus unserer Sicht sollte solch ein Vorgehen unbedingt generell in das Anerkennungsberatungsgesetz des Landes Baden-Württemberg aufgenommen, sowie den von Bund und Land geförderten Anerkennungsberatungsstellen eine analoge Funktion und Kompetenz erteilt werden. Damit wird gewährleistet, dass auch Personen, die aus dem Ausland eine konkrete Anfrage bei den Beratungszentren in Baden-Württemberg stellen nicht an die bundesweite ZSBA verwiesen werden müssen, wenn bereits sichergestellt werden konnte, dass eine Berufstätigkeit in Baden-Württemberg angestrebt wird. Vor allem kann hiermit aber auch Personen, die sich bereits in Deutschland befinden, ein entsprechender Nachweis erteilt werden. Im Rahmen der Beratungstätigkeit haben die Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wie auch die Migrationsberatungsstellen, einen umfassenden Einblick in die beabsichtigen Zuwanderungs- und Lebenspläne der Antragssteller. Wenn sich im Rahmen der Beratung ergibt, dass tatsächlich eine Berufstätigkeit in Baden-Württemberg angestrebt wird, sollte eine solche einfache Bestätigung der Beratungsstelle ausreichend sein, damit die örtliche Zuständigkeit der Anerkennungsstelle in Baden-Württemberg gegeben ist.

Neben der notwendigen Anpassung der gesetzlichen Vorgaben im Landesanerkennungsgesetz an die Erfordernisse eines modernen leistungsfähigen Fachkräfteeinwanderungsrechts, ist es aus Sicht der Liga dringend erforderlich bei den Anerkennungsstellen in der Verantwortung des Landes die Personalausstattung so zu verbessern, dass Anträge auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen in einfacheren Fällen innerhalb weniger Wochen, in komplizierteren Fällen innerhalb von i.d.R. 2-3 Monaten so bearbeitet sind, dass die Fachkräfte oder angehende Fachkräfte einreisen und als Fachkraft tätig werden oder mit den notwendigen Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen beginnen können. Die seit Jahren extrem langen Bearbeitungszeiten in der Praxis des Regierungspräsidiums Stuttgart von vielen Monaten bis hin zu über einem Jahr – an dieser Praxis hat sich leider bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts verbessert – wirken abschreckend und führen dazu, dass Baden-Württemberg für die Gewinnung und Bindung internationaler Fachkräfte einen erheblichen Standortnachteil hat. Die schnellere Bearbeitung von Fällen, die über das beschleunigte Fachkräfteverfahren vom Arbeitgeber über die Ausländerbehörden eingereicht werden, darf auch nicht zu Lasten der Fälle gehen, die direkt von den Fachkräften gestellt werden. Beide Verfahrensvarianten sind gesetzlich vorgesehen, für beide Varianten gibt es Vor- und Nachteile, von daher darf es defacto nicht von der gewählten Verfahrensvariante abhängen, wie schnell ein Antrag bearbeitet wird. Durch einen weiteren Ausbau der Beratungsstrukturen und eine gute Vorbereitung der Antragsstellung wären weitere Beschleunigungseffekte zu erzielen.