die Liga teilte die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagene Fortsetzung der bisherigen Zuständigkeit in Bezug auf die Erstellung und Anerkennung sowie die Anpassung und Veröffentlichung von Mietspiegeln durch die Gemeinden in Baden-Württemberg. Die Fortführung der bisherigen Rechtslage durch die vorgelegte landesrechtliche Zuständigkeitsregelung sei folgerichtig.
Der Mehraufwand für die Kommunen durch das vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Wahlrecht zwischen qualifiziertem und einfachem Mietspiegel müsse durch gezielte Entlastungen durch das Land minimiert werden, so die Liga. Weiterhin fordert sie die landesweite Auswertung und Zusammenführung der vorliegenden Mietspiegel, um die wohnungspolitischen Instrumente und Strategien des Landes, bspw. in der Wohnraumallianz BW, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
04
Mai