Stellungnahmen liga-bw
17 Jun

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege nimmt zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift wie folgt Stellung:

▪ Wir begrüßen ausdrücklich die Förderung der Ausbildung, die der Gewinnung von Fachkräften dient, sowie die Entlastung der Träger.
▪ Da an verschiedenen Schulen ein geringfügiges Schulgeld die Regel ist, halten wir es in Nr. 4.5 für sinnvoll, eine unschädliche Obergrenze für ein geringfügiges Schulgeld einzufügen, etwa in Höhe von 100,- Euro. Damit werden die Auszubildenden an den Fachschulen, die eine solche Regelung haben bzw. die Träger, die diesen Ausbildungsplätze anbieten, von der Förderung nicht ausgeschlossen.
▪ Wir halten eine anteilige Förderung von PiA-Auszubildenden in Teilzeit für eine sinnvolle Ergänzung, sollte der Betrag sich nur auf Vollzeitplätze beziehen.
▪ Zu Punkt 4.6 stellt sich uns die Frage: Bezieht sich der Betrag für die zweite Tranche im Schuljahr 2021/22 auf einen nochmals neu zu schaffenden Ausbildungsplatz oder ist die Anforderung mit dem im Vorjahr neu eingerichteten Platz erfüllt? Eine Klarstellung, dass die Schaffung eines neuen Ausbildungsplatzes für beide Tranchen ausreicht, würden wir begrüßen.
▪ Bezüglich Punkt 7.1 begrüßen wir die Regelung, dass ein Ausbildungsvertrag bereits geschlossen sein darf. Wenn eine Bewilligung erst nach Ausbildungsbeginn möglich ist, sehen wir die Gefahr, dass kleinere Einrichtungen davon abgehalten werden, zusätzlich auszubilden, weil ihnen das Risiko ohne vorliegende Bewilligung zu hoch ist.