Stellungnahmen liga-bw
03 Sep

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg nimmt Stellung im Rahmen der Anhörung zur „Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbegren-zungsverordnung BW)“.

Die Liga hat sich bereits detailliert zum Neuerlass der Mietpreisbegrenzungsverordnung BW vom 26. Mai 2020, in ihrer Geltungsdauer bis 31. Oktober 2020, positioniert (Anl.1). Den nun vorliegenden Verordnungsentwurf, im Gleichlauf mit den Verordnungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist bis 30. Juni 2025 zu verlängern ist folgerichtig.

Wie bereits in der Stellungnahme zur MietpreisbegrenzungsVO BW v. 22.04.2020 dargestellt, begrüßt die Liga die nun vorlegte Fassung, da sie über den gerichtlich montierten Regelungsbedarf hinaus geht und die Beratungen der Wohnraumallianz BW aktiv und umfassend aufgreift. Dies unterstreicht erneut, dass der vom Wirtschaftsministerium eingeschlagene Weg, der Koordination und Kooperation aller wohnungspolitischen Interessen, für eine sozial verantwortliche Wohnungspolitik in BW richtungsweisend und zielführend ist.

Gleichzeitig wird aber deutlich, dass dieses Instrument im Zusammenwirken mit der KappVO bestenfalls zur Dämpfung der Mietsteigerungen beitragen kann. Mit Blick auf

den aktuellen Evaluationsstand der Mietpreisbremse (IW, BBSR, DIW etc.) wird deutlich, dass neben der Anpassung der Verordnungen insb. die Kontrolle ihrer Durchsetzung vor Ort zentral für die gewünschte Wirkung ist. Weiterhin sind die Bemühungen der Wohnraumallianz zu verstärken, um das eigentliche Grundproblem steigender Mieten, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, zu lösen.