Stellungnahmen liga-bw
22 Apr

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e.V. (Liga) nimmt im Rahmen der Anhörung zur „Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg − KappVO BW) Stellung.

Der Neuerlass der KappungsgrenzenVO BW ist vor dem Hintergrund der Befristung der ersten Fassung vom 09.06.2015 folgerichtig. Die Liga begrüßt die nun vorlegte Fassung ausdrücklich, da sie über den gerichtlich montierten Regelungsbedarf hinaus geht und die Beratungen der Wohnraumallianz BW aktiv und umfassend aufgreift. Dies unterstreicht erneut, dass der vom Wirtschaftsministerium eingeschlagene Weg, der Koordination und Kooperation aller wohnungspolitischen Interessen, für eine sozial verantwortliche Wohnungspolitik in BW richtungsweisend und zielführend ist.

Wie bereits in der Stellungnahme zur MietpreisbegrenzungsVO BW v. 22.04.2020 dargestellt, begrüßt die Liga ausdrücklich, dass der Empfehlung der Wohnraumallianz zur Einholung eines externen Gutachtens zur Identifizierung von angespannten Wohnungsmärkten i.S.d. „§ 556 d BGB“ gefolgt wurde und dieses Einzug in den landespolitischen Regelungsrahmen gefunden hat. Die Berücksichtigung in der KappungsgrenzenVO ist somit konsequent.

Durch die Verlängerung der Kündigungssperrfrist von drei auf fünf Jahre wird den Mieterinnen und Mietern in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit eingeräumt, bei Umwandlungen vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen insbesondere länger vor Eigenbedarfskündigungen geschützt zu sein und so in ihren angestammten Wohnungen verbleiben zu können. Dies ist eine folgerichtige Antwort auf die Situation an den Wohnungsmärkten im Land.