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Nov
Die Liga stimmt in ihrer Stellungnahme dem Inhalt der Novelle insgesamt zu. Insbesondere begrüßt sie, dass alle drei Zwecke der Bildung weiter zur bezahlten Freistellung berechtigen: berufliche und politische Bildung sowie die Qualifizierung zum Ehrenamt. Gerade Letzteres sei unverzichtbar. Gleichzeitig mahnt sie aber dass die Chancen des Bildungszeitgesetzes von den Anspruchsberechtigten viel zu wenig genutzt würden. Daher empfielt die Liga, dass parallel zur Novelle des Gesetzes für seine Chancen und für sein Potential für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geworben werden müsse.