
die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg bedankt sich herzlich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg“.
Dem Inhalt der Novelle stimmen wir insgesamt zu. Insbesondere begrüßen wir, dass alle drei Zwecke der Bildung weiter zur bezahlten Freistellung berechtigen: berufliche und politische Bildung sowie die Qualifizierung zum Ehrenamt. Gerade Letzteres ist für uns unverzichtbar.
Der Evaluationsbericht zum Bildungszeitgesetz macht aber deutlich, dass die Chancen dieses Gesetzes zu wenig genutzt werden. Nur 1% der Anspruchsberechtigten nehmen das Gesetz in Anspruch und nur 30% kennen das Gesetz. Wenn die Unternehmen angeben, dass nur 3,4% der an- oder ungelernten Beschäftigten das Gesetz nutzen, um sich beruflich weiterzubilden, ist das ein deutliches Signal, dass parallel zur Novelle des Gesetzes für seine Chancen und für sein Potential für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geworben werden muss.