Stellungnahmen liga-bw
10 Mai

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege begrüßt die Angleichung der Fallpauschalen an die Gebührensätze der Rechtsanwälte im Rahmen der Beratungshilfe.
Damit tragen Sie unserem Anliegen Rechnung und schaffen eine Grundlage dafür, dass die geeigneten Stellen ihr Beratungsangebot weiterhin aufrechterhalten und Überschuldete ihr gesetzliches Recht auf ein Insolvenzverfahren realisieren können.

Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Angleichung der Fallpauschalen erst zum 01.04.2021 umgesetzt wird und nicht schon zum 01.01.2021 erfolgt. Dieser Schritt ist für uns insofern nicht nachvollziehbar, dass durch die verspätete Einführung des Gesetzes zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und die damit verbundene unklare Lage zahlreiche Anträge erst 2021 gestellt werden und infolgedessen Mittel aus dem Jahr 2020 nicht vollständig abgerufen wurden.

Mit der Angleichung der Fallpauschalen ist eine kostendeckende Finanzierung noch nicht erreicht. Zur Sicherstellung der Infrastruktur und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Schuldnerberatung in Baden-Württemberg – auch im Sinne der betroffenen Menschen – sind weitere Anstrengungen notwendig, über die wir mit Ihnen gerne weiter im Gespräch bleiben.