Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bleiben auf ihren Ausgaben sitzen
11 Mrz

Stuttgart, 11. März 2021 Das Ministerium für Soziales und Integration hat am 9. März 2021 die Weichen dafür gestellt, dass die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg die durch die Corona-Pandemie verursachten Kosten erstattet bekommen. Die Stadt- und Landkreise werden vom Land mit 14 Millionen Euro bezuschusst, um die Corona-bedingten Mehraufwendungen der Einrichtungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ab dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 zu vergüten.

„Damit setzt das Land ein wichtiges Zeichen in Richtung der Stadt- und Landkreise, die entstandenen Kosten wie z.B. für Masken, Schutzanzüge, Schaffung von Quarantänebereichen und Ertragsausfälle in den Werkstätten vollumfänglich zu erstatten. Die Verantwortung der Kommunen ist jetzt nicht mehr von der Hand zu weisen. Wir erwarten von den Stadt- und Landkreisen, dass sie zu ihrer Verantwortung gegenüber den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stehen und diese Kosten jetzt endlich in voller Höhe erstatten.“, sagt Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, die Vorstandsvorsitzende der Liga-BW.   

Kontakt:
Dr. John Litau, Geschäftsführer als Mitglied des Vorstands, Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V., Stauffenbergstraße 3, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61967-0, Mail: litau@liga-bw.de

Die elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind die größten Anbieter von Diensten und Leistungen der Sozialen Arbeit in Baden-Württemberg. In enger Kooperation treten sie als Liga-BW für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen auf allen Ebenen ein.

Foto: @aumatellgemma via Twenty20