In dieser Woche kommt die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen der Bundesländer in Ludwigsburg zusammen. Auf der Agenda stehen u. a. Beratungen zum Entwurf eines Gewalthilfegesetztes der Bundesregierung, zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesfamilienministerium aktuelle Zahlen vorgestellt und gezeigt: häuslichen Gewalt hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Liga-BW appelliert an die Verantwortlichen, das Gesetz zu verabschieden, da es dringend notwendige Änderungen für den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen enthält.
„Jede Frau soll die Hilfe erhalten, die sie braucht, um Wege aus der Gewalt zu finden – ohne Wenn und Aber. Das muss Anspruch des Gesetzes sein“ erklärt Marc Groß, Vorstandsvorsitzender der Liga-BW. Die Landesregierung in Baden-Württemberg habe sich in den letzten Jahren bereits auf den Weg gemacht, das Hilfesystem auszubauen und Finanzierungslücken zu schließen. „Jetzt gilt es, sich für eine zukunftsweisende Reform im Bund stark zu machen: Das Gewalthilfegesetz muss kommen!“, fordert Groß.
Ein Element des Gesetzesentwurfes ist ein bundeseinheitlicher Finanzierungsrahmen für die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Die Kommunalisierung von sozialen Leistungen in Baden-Württemberg hat zu einer vollständigen Finanzierung der Frauenhausaufenthalte über individuelle Leistungsansprüche (nach SGB II und SGB XII) geführt. In der Folge sind hierzulande bspw. hohe Tagessätze für Frauenhausaufenthalte üblich und Probleme in der Kostenübernahme durch die zuständigen Behörden an der Tagesordnung. „Rechtliche Streitigkeiten über die Zuständigkeiten verhindern schnelle Hilfen und binden die ohnehin knappen personellen Ressourcen in Verwaltung und Frauenhäusern – diese Situation ist untragbar!“ so der Liga-Vorstandsvorsitzende. Angebote zur Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt können langfristig nur mit einem Systemwechsel in der Finanzierung wirksam arbeiten und fortbestehen.
Rund 45 Jahre nach Eröffnung der ersten Frauenhäuser in der Bundesrepublik soll nun also durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen sichergestellt werden. Letztlich sei ein Gewalthilfegesetz aus Sicht der Liga-BW auch die Chance, die Anforderungen der Istanbul-Konvention in den Feldern Schutz und Hilfe sowie Prävention in Deutschland und Baden-Württemberg umzusetzen.
Die elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind die größten Anbieter von Diensten und Leistungen der Sozialen Arbeit in Baden-Württemberg. In enger Kooperation treten sie als Liga-BW für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen auf allen Ebenen ein. Gegründet am 22. September 1952 ist die Liga-BW 2022 bereits seit über 70 Jahren politisch aktiv. In Vertretung von über 390.000 Beschäftigten in rund 10.000 Einrichtungen und Diensten in Baden-Württemberg sowie ihrer Klient:innen wird die Liga auch in Zukunft, stets aktuell und zielgerichtet, wichtiges Sprachrohr in allen Feldern der Sozialen Arbeit sein.
Kontakt:
Dr. Mareike Bröcheler, Referentin für Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit, Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V., Stauffenbergstraße 3, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61967-12, Mobil: 0170/7023730, Mail: broecheler@liga-bw.de