Die Liga nutzte die Gelegenheit der Stellungnahme um aus dem berufsschulischen Bereich der Liga-Verbände folgende grundlegende Anmerkungen zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln:
1.) Ein Verweis darauf, dass die Fachschulen vom Sondierungsverbot ausgenommen sind und deshalb der Kostendeckungsgrad von 80 Prozent nicht erreicht werden muss, bedarf bei Fachschulen, die für den sozialen Bereich ausbilden, dringend der Überprüfung.
2.) Diese organisationsabhängigen Aufwendungen sind zukünftig auch im Rahmen der Digitalisierung zu berücksichtigen.
3.) Analog zur Schulbauförderung für die öffentlichen Schulen bedarf es Förderrichtlinien für Privatschulen, die vor allem auch die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen bestehender Privatschulen angemessen berücksichtigen.