01 Aug

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes wurde die Pflicht zur Überprüfung von Wirkung
und Wirksamkeit gesetzlich verankert. Damit hat der Gesetzgeber alle Akteure des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks – Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer und Leistungsträger – vor neue Herausforderungen gestellt. Für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bedeutet dies, die Erreichung der gesetzten Ziele der Leistungsberechtigten sowie – damit verbunden – die Wirkung ihrer Arbeit stärker in den Blick zu nehmen.

Die Anforderungen an eine wirkungsorientierte Ausrichtung Sozialer Arbeit erfordert neben einer Auseinandersetzung mit den notwendigen Strukturen auf Organisationsebene und den Prozessen der Assistenzplanung und -erbringung insbesondere auch eine Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung in Bezug auf den gesellschaftlichen und politischen Auftrag, dem eigenen Professionsverständnis sowie die Bereitschaft, sich mit der eigenen Leistungserbringung kritisch auseinander zu setzen.

Die Liga-BW lädt Sie ein, sich mit den Anforderungen sowie den fachlichen und strukturellen Voraussetzungen zur Entfaltung von Wirkung und Wirksamkeit in ihrem eigenen Arbeitsfeld zu beschäftigen.