
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 (VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020-2021).
Grundsätzlich begrüßen wir das Engagement des Bundes sowie die rasche Umsetzung des 5. Investitionsprogramms durch das Land Baden-Württem-berg.
Doch zu unserem Bedauern hat das Kultusministerium den Rahmen zur Verausgabung der Bundesmittel enger gesetzt als der Bund es vorschlägt: „Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen und für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte verwendet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind: Bestehende Räumlichkeiten müssen erweitert werden, Sanitärräume saniert und auch die digitale Ausstattung in Kitas muss ausgebaut werden.“
(Quelle: https://www.bmfsfj.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/zusaetz-liche-milliarden-fuer-ausbau-der-bertreuungskapazitaeten-in-kitas-und-grundschulen/156682).
Oder wie es in einem Merkblatt des BMFSFJ noch weiter ausgeführt wird: „Neben kompletten Neubaulösungen können z.B. folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten im Zuge der Covid-19-Pandemie: Räume abtrennen, Möglichkeiten zum Lüften schaffen, Eingangsbereiche umgestalten
- Investitionen zur Bewegungsförderung: Außenspielbereiche, Matschanlagen u.a.
- Gesundheitsversorgung: Sanitär- und Wickelbereiche umgestalten
- Umsetzung von Inklusion: barrierefreien Zugang
- Digitalisierungsmaßnahmen (Hard- und Software sowie Implemen-tierung), um den Kontakt mit den Familien digital aufrecht zu erhalten.“ (Quelle: https://www.evlvkita.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Infor-mationen/200810_Factsheet_Investitionsprogramm_2020-21docx.pdf).
Da diese Maßnahmen einerseits Kommunen und Träger bei der herausfordernden Bewältigung der Covid-19-Pandemie unterstützen sowie die Qualität der Kindertageseinrichtungen steigern und andererseits in Anbetracht des kurzen Förderzeitraums rasch zu realisieren sind, fordern wir eine entsprechende Erweiterung der förderfähigen Maßnahmen.
Außerdem halten wir es für zwingend erforderlich, die maximalen Förderbeträge der rasanten Entwicklung der Baukosten anzupassen. Die in 2017 festgelegten Beträge decken schon lange nicht mehr den Höchstsatz von 70 % der tatsächlich erforderlichen Aufwendungen zur Schaffung neuer Plätze.
Wie auch schon in unserer Stellungnahme zum Entwurf der VwV zum 4. In-vestitionsprogramm weisen wir darauf hin, dass die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben für Erhaltungsmaßnahmen von 20.000 Euro aus unserer Sicht zu hoch angesetzt ist, da oftmals auch Maßnahmen erforderlich sind, die deutlich weniger Kosten verursachen. Wir schlagen deshalb eine Mindestsumme von 10.000 Euro vor.
Schlussendlich halten wir die Orientierung des Festbetrags für die Ausstattungsinvestition für eine Küche an der Zahl der zusätzlich neu geschaffenen Räume für etwas kurzsichtig. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, eine Küche so auszustatten, dass sie auch künftigen Anforderungen (z. B. durch Umwand-von VÖ- und GT-Plätzen) gerecht werden kann.
Bei eventuellen Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Gerth von unserem Fachausschuss Kinder, Jugend und Familie wenden: 0711 2155-127 (gerth@paritaet-bw.de).