Stellungnahmen liga-bw
01 Nov

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu der geplanten Änderung der VwV Integrationsmanagement.

Für die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg ist Integration eine der Schlüsselaufgaben der Gegenwart und der Zukunft. Das Angebot des Integrationsmanagements ist ein gutes und wichtiges Instrument, um Geflüchtete in der neuen Heimat mit den hiesigen Strukturen und Angeboten bekannt zu machen. Der/die Integrationsmanagerin als persönlicher Ansprechpartner*in entwickelt gemeinsam mit dem/der Geflüchteten den mittel- und langfristigen Pfad zum Heimisch-Werden.

Die Verlängerung des Förderzeitrahmens begrüßen wir sehr. Diese Zeit sollte aus unserer Sicht genutzt werden, um die längerfristigen Perspektiven für Integration zu planen und abzustecken. Der Liga Ausschuss Migration hält es für wichtig, dass das Angebot des Integrationsmanagements in einen Gesamtrahmen gestellt wird.

Zur Erstellung eines Gesamtrahmens halten wir einen gut moderierten fachlichen Diskurs ohne institutionelle Interessenvertretungsabsichten für notwendig und gewinnbringend. Wir appellieren an das Land hier initiativ zu werden. An dem Reflexions- und Diskussionsprozess sollten alle Partnerinnen der Integrationsarbeit wie auch Expertinnen mit Flucht-/Migrationshintergrund beteiligt werden.

Zu den aktuell geplanten Änderungen der bestehenden VwV möchten wir noch anmerken:

Datenschutzrechtliche Anpassungen (VwV Nr. 4.1.2 und 4.1.3) und Vereinfachung zur Kennzahlenabfrage (VwV Nr. 6.2 und 6.3):

Auch der Ausschuss Migration hält es für wichtig, die Wirkungen der Arbeit sichtbar zu machen.

Aus unserer Sicht reicht die bisherige verpflichtende Kennziffernstatistik für die zahlenmäßige Messung aus. Die Daten aus den Beratungsgesprächen werden zur Zeit unterschiedlich bis gar nicht erfasst was mit grundlegenden Unsicherheiten bzgl. Datensicherheit und der Frage nach Einhaltung der Schweigepflicht / des Beratungsgeheimnisses zu tun hat. Aus unserer Sicht braucht es die Entwicklung eines für alle tragbaren Datenerfassungs- bzw. Evaluationssystems.

Zu einem Evaluationssystem mit aussagekräftigen Ergebnissen zu Wirkungsmechanismen bieten wir mit Nachdruck unsere Zusammenarbeit an. Auch unsere eigenen Datenerfassungssysteme bieten hier noch keine optimalen Lösungen an. Wenn aussagekräftige Ergebnisse angestrebt werden, müssen alle Stellen zusammenarbeiten.

  1. Ergänzungen zu Fortbildungen für das Personal des Integrationsmanagements (VwV Nr. 4.2.3.1, 4.2.3.5 und 5.2),

    Für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege hat die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen eine sehr hohe Bedeutung. Das Zusammenwirken der aufenthaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen ist bspw. ein kontinuierlicher Schulungstatbestand für unsere Beratungsdienste. Eine falsche Beratung kann langwirkende Nachteile für die Ratsuchenden haben. Aus dem Grund finden wir es wichtig, dass die Regelungen zu der Qualifikations-Gruppe c) angepasst werden. Die Arbeit als Integrationsmanagerin ohne die formale Qualifikation a) oder b) sollte verbunden werden mit einer berufsbegleitenden Nach- oder Anpassungsqualifizierung, die den Mitarbeitenden am Ende zu einem entsprechenden Abschluss (Sozialarbeit o.ä.) bringt. Damit trägt das Programm gleichzeitig nachhaltig zur Fachkräftesicherung im Land bei.