Gerne folgt die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e.V. der Einladung zum Anhörungsverfahren zum Verordnungsentwurf über die Zuständigkeit für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes.zum Verordnungsentwurf über die Zuständigkeit für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes.
Ziel der Verordnung ist die Klärung der Zuständigkeit für die Auszahlung des von der Bundesregierung beschlossenen Heizkostenzuschusses. Mit dem Heizkostenzuschuss werden Haushalte, die Wohngeld beziehen, Bezieher*innen von Leistungen der Ausbildungsförderung, Aufstiegsfortbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder des Ausbildungsgeldes aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten einmalig finanziell unterstützt. Die Regelung des Bundes tritt am 01.06.2022 in Kraft.
Die Verordnung sieht vor, die Zuständigkeit für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes im Gleichlauf mit den Zuständigkeitsregelungen nach Landesrecht für die benannten Einzelleistungen zu bestimmen. Wir teilen die im vorliegenden Entwurf vorgeschlagene Zuständigkeitsbestimmung. Sie ist für die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und geht aufgrund des automatisierten Verfahrens mit einem geringen Verwaltungsaufwand einher. Die Regelung der Verordnung erscheint uns daher angemessen und folgerichtig.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der einmalige Heizkostenzuschuss des Bundes einkommensschwache Haushalte angesichts der steigenden Lebensmittel-, aber insbesondere Energiepreise, nicht hinreichend entlastet. In Baden-Württemberg lagen die Preise für Haushaltsenergie laut Statistischem Landesamt im April 2021 um knapp 30 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Mit Sorge beobachten die Verbände der freien Wohlfahrtspflege die Auswirkungen der Preisexplosion auf die Bevölkerung. Das macht sich in unseren Diensten u.a. durch die deutlich gestiegene Nachfrage zu Beratung wegen der finanziellen Mehrbelastung bemerkbar. Das Land ist dringend gefordert flankierend zu den Maßnahmen des Bundes eigene Initiativen zu ergreifen. Ein notwendiger Schritt ist aus unserer Sicht, ein Moratorium für Stromsperren durchzusetzen.