13 Apr

Landesweit war in den vergangenen Wochen große Solidarität mit Geflüchteten aus der Ukraine spürbar. Politisch wurde eine zügige Aufnahme und Versorgung aller vor diesem Angriffskrieg Geflüchteten durch Inkrafttreten der sog. Massenzustromrichtlinie der EU besonders befördert. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 07. April 2022 zudem den Rechtsanspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach SGB II für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg begrüßt das Inkrafttreten der EU-Richtlinie und die daraus folgenden politischen Handlungsspielräume. „Der Rechtsanspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach SGB II ist eine Forderung, die die Liga-BW bereits seit langem für alle geflüchteten Menschen in Deutschland stellt“, erklärt die Vorstandsvorsitzende der Liga-BW, Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock. „Die aktuellen Beschlüsse dürfen nun nicht zu einer Diskriminierung geflüchteter Menschen unterschiedlicher Herkunftsländer führen. Ebenso wenig dürfen Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, unterschiedlich behandelt werden, so beispielsweise Drittstaatsangehörige oder Minderheiten wie Sinti und Roma“, so Holuscha-Uhlenbrock.

Auch vor und jenseits des Ukraine-Kriegs suchen nach wie vor tagtäglich zahlreiche Menschen auf der Flucht vor Krieg oder Verfolgung in ihren Heimatländern Schutz in der EU, der Bundesrepublik und auch in Baden-Württemberg. Die Liga-BW mahnt deshalb ausdrücklich an, alle Schutzsuchenden, auch an den EU-Außengrenzen, gleich zu behandeln und ihnen ihr Recht auf Asyl zu gewähren. Eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Asylverfahren in den zuständigen Behörden ist hierfür unabdingbar.

Die Mitglieder der Liga-BW leisten derzeit humanitäre Hilfe in Deutschland, in der Ukraine sowie in Nachbarstaaten und Grenzregionen. In Baden-Württemberg bieten sie Schutz und Unterkunft für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen, indem sie Quartiere sowie die notwendigen Gesundheits-, Versorgungs- und Beratungsleistungen bereitstellen. In dieser alltäglichen Arbeit erfahren alle Schutzsuchenden entlang der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume bestmögliche Hilfe. „Diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen unseren regionalen Liga-Verbänden und den Landkreisen gelingt bisher sehr gut“, lobt die Vorstandsvorsitzende.

Die elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind die größten Anbieter von Diensten und Leistungen der Sozialen Arbeit in Baden-Württemberg. In enger Kooperation treten sie als Liga-BW für die Interessen hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen auf allen Ebenen ein. Gegründet am 22. September 1952 ist die Liga-BW 2022 bereits seit 70 Jahren politisch aktiv. In Vertretung von über 290.000 Beschäftigten in rund 6.000 Einrichtungen und Diensten in Baden-Württemberg sowie ihrer Klient:innen wird die Liga auch in Zukunft, stets aktuell und zielgerichtet, wichtiges Sprachrohr in allen Feldern der Sozialen Arbeit sein.

Kontakt:

Dr. Mareike Bröcheler, Referentin für Grundsatzfragen, Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V., Stauffenbergstraße 3, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61967-12, Mail: broecheler@liga-bw.de

Bild: Pronoia