Stellungnahmen liga-bw
07 Mrz

Die Liga bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf die Änderungen, welche sich in Bezug auf § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung ergeben. Hierbei mahnt sie an, zu berücksichtigen, dass das zukünftige Verfahren nicht zu mehr Bürokratie für die Schuldnerberatungsstellen führe.
Ebenso sei der Einbezug des Liga-Unterausschusses Schuldnerberatung in die Lösungsfindung im Vorfeld des Umstellungsprozesses erwünscht, um eine gute Praktikabilität für die Schuldnerberatungsstellen zu gewährleisten. Im Rahmen der Rechtsverordnung weist die Liga dringend darauf hin, dass bei der Abrechnung der Fallpauschalen eine kontinuierliche Anpassung bzw. Angleichung dieser an die Rechtsanwaltsvergütungssätze zu berücksichtigen sei.