01 Mrz

Um den Verhandlungen nach § 78 a-g SGB VIII eine strukturelle und inhaltliche Rahmung zu geben, haben die kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe bereits 1999 den ersten Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII für Baden-Württemberg abgeschlossen. In diesem nun dritten Rahmenvertrag regelt die Kommission Kinder- und Jugendhilfe die Grundsätze, Inhalte und Rahmenbedingungen sowie das System für die Leistungserbringung und die Entgelte für die Leistungsnagebote nach § 78 a SGB VIII in Baden-Württemberg.

Die digitale Grundlagenschulung führt in die Leistungsfinanzierung in Baden-Württemberg ein und vermittelt die damit verbundenen Anforderungen. Die Teilnehmenden erhalten fundierte Informationen rund um die ordnungs- und leistungsrechtlichen Grundlagen des SGB VIII und des aktuellen Rahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII für Baden-Württemberg sowie Anregungen für die Vorbereitung und Durchführung von Leistungs- und Entgeltverhandlungen.  

Zielgruppe: Leitungsverantwortliche aus teilstationären/ stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und des Mutter-Vater-Kind-Wohnens SGB VIII in Baden-Württemberg

Termine (nur gesamt zu buchen): 23.04.2024 / 14.05.2024 / 04.06.2024 jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr

Teilnahmegebühr: 300.- Euro (für Mitgliedseinrichtungen der Verbände der Liga-BW)

Ausgebucht – keine Anmeldung mehr möglich!

Weitere Details finden Sie in der Einladung.