Stellungnahmen liga-bw
09 Jan

Die Liga-BW begrüßt die Verringerung der Aufbewahrungsfrist bezüglich der antragsbegründenden Unterlagen, die bei der Schuldnerberatungsstelle verbleiben, von zehn auf sechs Jahre.
Außerdem befürwortet sie es, dass die erforderlichen Formulare bereits vor dem 01.01.2024 für die Schuldnerberatungsstellen zur Kenntnis und möglichen Ansicht zur Verfügung gestellt werden konnten, um eine direkte Umsetzbarkeit der veränderten Regelungen ab 01.01.2024 gewährleisten zu können.
Gleichzeitig mahnt die Liga-BW aber, dass auch mit der Gewährleistung der Fallpauschalen eine kostendeckende Finanzierung noch nicht erreicht und weitere Anstrenungen notwendig sind, um die Infrastruktur und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Schuldnerberatung in Baden-Württemberg sicherzustellen.