Am 08.03.23 haben sich Vorstand, Mitgliederversammlung und Ausschussvorsitzende der Liga-BW mit dem Sozialausschuss des Landtags zu ihrem halbjährlichen Sozialpolitischen Gespräch getroffen. Im Mittelpunkt des Austausches stand unter dem Titel “Systemfehler – Suchthilfe im Abseits” die Situation der Suchthilfe-Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Die Angebote, mit denen jährlich über 60.000 Menschen im Land erreicht werden, sind bereit seit längerer Zeit finanziell unterversorgt und sind daher zunehmend in Ihrer Existenz bedroht. Gemeinsam haben die Landtagsabgeordneten, Liga-Mitglieder und Referent:innen aus der Praxis daher debattiert, welche Lösungsansätze hier kurz- und längerfristig zu sehen sind. Von elementarer Bedeutung sei dabei eine Anpassung der Finanzierungsanteile des Landes Baden-Württemberg, so eine Kernaussage der Liga-BW. Die Verbände leisten als Träger der Angebote ebenso ihren Anteil wie die Kommunen und Landkreise.
Zur Suchthilfe zählen in Baden-Württemberg 102 Beratungseinrichtungen, die nahezu vollständig von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege getragen werden. Die Anliegen der Suchthilfe werden von der Landesstelle für Suchtfragen vertreten, die das Gespräch mit Expertise aus Verbänden und Praxiseinrichtungen wesentlich mitgestaltet hat. Suchthilfe ist an allen Schnittstellen zu anderen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig – so etwa zur Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Familienhilfe, Wohnungslosenhilfe oder zahlreichen Leistungen zur Hilfe in existenziellen Notlagen. Wenn sich Personen an die Suchthhilfeeinrichtungen wenden, kann hierdurch oftmals ein weitergehender Hilfebedarf (aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit u.a.) verhindert werden. Schließlich fallen auch umfangreiche Präventionsangebote, bspw. für Schulen, in das Leistungsspektrum der Suchthilfe und verdeutlichen die große Relevanz dieser Einrichtungen für das Lebenssitation, Gesundheit und Zukunft zahlreicher Menschen verschiedenen Alters.