06 März

Umsetzung des Kindes- und Jugendhilfestärkungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wird der Normgehalt von §20 SGB VIII stärker betont, um Kindern in Notsituationen Hilfe und Schutz anzubieten. Familien und insbesondere Kinder, deren Betreuung und Versorgung plötzlich oder vorübergehend nicht ausreichend gewährleistet ist, sollen umgehend Hilfe und Unterstützung erhalten. Die umgehende Verbesserung der Situation des Kindes einer psychosozial belasteten und in Not geratenen Familie ist von zentraler Bedeutung. Durch die Neufassung des §20 SGB VIII und §36a Abs. 2 SGB VIII wird nun ein niederschwelliger unmittelbarer Zugang zu dieser Hilfeform ohne Behördengang und Antragstellung in Notsituationen ermöglicht. Den Erziehungsberatungen und vergleichbaren Beratungsstellen kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

Ergänzend können bei der Ausgestaltung der Versorgung der Kinder ehrenamtlich tätige Pat:innen zum Einsatz kommen, sowie neue Vereinbarungen und Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern in Ergänzung zu anderen Hilfen und Leistungen getroffen werden.

Für die Umsetzung in der Praxis hat der Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET) im Dezember 2025 eine Orientierungshilfe herausgegeben, die wir zum Anlass nehmen, vertiefend in die Thematik einzusteigen.

Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. Benjamin Strahl (AFET) uns in die Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen einführt und Expert:innen aus der Praxis der Stadt Mönchengladbach und des Main-Kinzing Kreises aufzeigen, wie die Umsetzung gelingen kann.

Gerne diskutieren wir mit Ihnen als Fachexpert:innen gemeinsam, wie in Baden-Württemberg die freien Träger der LIGA-BW sich diesem Thema annehmen und die notwendige Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen strukturell etablieren können.