09
Sep.
Die Liga-BW begrüßt die Zielrichtung des Effizienzgesetzes ausdrücklich. Als Entscheidend hebt sie hervor, dass der angestrebte Bürokratieabbau zu einer spürbaren Entlastung in der Praxis führt, und zugleich notwendige Schutzrechte, fachliche Standards und die Qualität sozialer Leistungen gewahrt bleiben müssen.
