[Initiative]

Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Das IQ Netzwerk Baden-Württemberg informiert seit 2011 zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. In Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg und der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg wurde das Beratungs-angebot seitdem kontinuierlich erweitert.Das Angebot der Beratungszentren richtet sich sowohl an Menschen mit ausländischen Abschlüssen als auch an Arbeitsmarkteinrichtungen und Migrantenorganisationen. Die Beratungszentren sind in allen vier Regierungsbezirken vertreten.

Die Beratungszentren übernehmen u.a. folgende Aufgaben:

  • Individuelle Begleitung und Beratung im Anerkennungsverfahren, insbesondere bei komplexeren und zeitaufwendigeren Fällen
  • Fachliche Unterstützung bei Berufen mit speziellen Regelungen, Ermittlung des richtigen Referenzberufes
  • Prüfung von Möglichkeiten der beruflichen Nachqualifizierung und Weiterbildung
  • Vorprüfung im Hinblick auf die Chancen im Anerkennungsverfahren
  • Klärung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Fachliche Beratung der örtlichen Beratungsstrukturen vor Ort (telefonisch, per E-Mail, Online-Beratung)
  • Mitwirkung bei Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen örtlicher Träger im jeweiligen Regierungsbezirk
  • Enge Zusammenarbeit mit örtlichen Kooperationspartnern und Landesnetzwerken
  • Mitwirkung bei der Evaluation der Anerkennungsberatung

Kontaktdaten

Regierungsbezirk Freiburg
Caritas/ Deutsches Rotes Kreuz/ Diakonie Freiburg
Tel: 0761 205741280
Immentalstr.16, 79104 Freiburg
freiburg@anerkennungsberatung-bw.de

Regierungsbezirk Stuttgart
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Tel: 0711 210 6117
Olgastr. 63, 70182 Stuttgart
anerkennung@awo-stuttgart.de

Regierungsbezirk Karlsruhe/ Mannheim
Ikubiz Mannheim/ IQ-Netzwerk
Tel: 0621 43773113
N4, 1; 68161 Mannheim
anerkennung@ikubiz.de

Regierungsbezirk Tübingen/ Ulm
IN VIA Rottenburg-Stuttgart
Tel: 0731 38852213
Wengengasse 15, 89073 Ulm
anerkennung@invia-drs.de

Fachstelle Flüchtlinge Karlsruhe
für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg
Tel: 0721 20397-202, Tel: 0721 20397-203,
Tel: 0721 20397-133
Kriegsstraße 47a, 76133 Karlsruhe
anerkennungsberatung@dw-karlsruhe.de

Regierungsbezirk Freiburg
Diakonisches Werk Freiburg
Tel: 0761 88144503
Immentalstr.16, 79104 Freiburg
qualifizierung@diakonie-freiburg.de

Regierungsbezirk Stuttgart
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Tel: 0711 210 6117
Olgastr. 63, 70182 Stuttgart
qualifizierung@awo-stuttgart.de

Regierungsbezirk Karlsruhe/ Mannheim
Ikubiz Mannheim/ IQ-Netzwerk
Tel: 0621 43773114
N4, 1; 68161 Mannheim
qualifizierung@ikubiz.de

Regierungsbezirk Tübingen/ Ulm
IN VIA Rottenburg-Stuttgart
Tel: 0731 38852216
Wengengasse 15, 89073 Ulm
qualifizierung@invia-drs.de

Seit 2015 wird die Anerkennungsberatung in den vier Beratungszentren in den Regierungsbezirken durch die IQ-Qualifizierungsberatung ergänzt. Dieses Angebot wird über das IQ-Netzwerk Baden-Württemberg gefördert.

Die Qualifizierungsberatung unterstützt Ratsuchende, die nicht direkt die volle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten können. Die benötigen zum Ausgleich der durch die zuständige Stelle beschiedenen wesentlichen Unterschiede eine Anpassungsmaßnahme.

Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie unter:

Qualifizierungsberatung für die Region Baden

Qualifizierungsberatung für die Region Württemberg

Die Qualifizierungsberatung hilft Ihnen:

  • den Bescheid der zuständigen Stelle zu verstehen
  • passende Anpassungsmaßnahmen zu finden
  • bei Fragen der Finanzierung und Förderung
  • bei der Suche nach geeigneten Sprachfördermaßnahmen
  • durch weitergehende Unterstützung und Beratung

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Seit 2015 wird die Anerkennungsberatung in den vier Beratungszentren in den Regierungsbezirken durch die Fachstellen für die Berufliche Integration von Flüchtlingen ergänzt. Dieses Angebot wird über das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

Fachstelle für die berufliche Integration von Flüchtlingen beschäftigt sich speziell mit der Fragestellung rund um das Thema Anerkennung von ausländischen schulischen und beruflichen Qualifikationen bei Asylsuchenden und Flüchtlingen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus.

Fachstellen für die Berufliche Integration von Flüchtlingen übernehmen u.a. folgende Aufgaben:

  • Beratung von Asylsuchenden und Flüchtlingen bei der beruflichen Integration im Hinblick auf die Anerkennung beruflicher Qualifikationen in den Landes- und Erstaufnahmestellen in Baden-Württemberg
  • Enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren der Flüchtlings- und Sozialarbeit in den Stadt- und Landkreisen und deren Unterstützung (Supportfunktion) in anerkennungsrelevanten Fragen.

Mit dem Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) am 1. April 2012 besteht für die meisten bundesrechtlich geregelten Berufe ein Rechtsanspruch auf individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer mit inländischen Berufsqualifikationen. Erste Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

In den sog. reglementierten Berufen dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie von der zuständigen Behörde bzw. Stelle die hierfür erforderliche Erlaubnis erhalten haben. Mit der Neuregelung ist es nun bei vielen Berufen möglich, bei gleichwertiger Ausbildung in Deutschland diese Anerkennung zu erlangen. Kann keine Gleichwertigkeit festgestellt werden, ist die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs in manchen Fällen möglich, wenn eine Nachqualifizierung erfolgt. Teilweise muss nur eine Anpassungsmaßnahme besucht werden, teilweise ist auch nochmals eine Prüfung abzulegen.

Bei den nicht-regelmentierten Berufen können Sie den Beruf auch ohne Anerkennung ausüben. Jedoch ist es für viele Arbeitgeber hilfreich, wenn die zuständige Stelle bescheinigt, welche Qualifikationen Sie mitbringen.

Insgesamt ist das Verfahren sehr kompliziert und eine qualifizierte Beratung und Unterstützung hilfreich. Hierzu können sie sich an die Migrationsberatungsstellen in Ihrem Stadt- und Landkreis wenden oder auch direkt – gerade in den komplizierteren Fällen – an die Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg.

Das Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg (Landesanerkennungsgesetz Baden-Württemberg – LAnGBW) trat am 11. Januar 2014 in Kraft. Das Landesanerkennungsgesetz ergänzt das Bundesanerkennungsgesetz, das die Gleichwertigkeitsfeststellung für auf Bundesebene geregelte Berufe beinhaltet. Es regelt die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem vergleichbaren deutschen Beruf für die rund 260 landesrechtlich geregelten Berufe neu. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher sowie Gesundheits- und Krankenpflegeberufe.

Das Gesetz enthält im Artikel 28 einen Beratungsanspruch, so dass sich Anerkennungsinteressierte unabhängig vom Anerkennungsverfahren bei einer Beratungsstelle kostenlos informieren können, zum Beispiel über die zuständige Anerkennungsstelle, das Verfahren sowie über eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen.