Stellungnahmen liga-bw
21 Sep

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege bedankt sich für die Möglichkeit, zur Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Betreuungsvereinen Stellung zu nehmen.

Wie in der Begründung zu dieser Verwaltungsvorschrift dargestellt, ist diese Maßnahme unverzichtbar für den Fortbestand der Arbeit der Betreuungsvereine. Wir begrüßen deshalb die eingefügte Sonderregelung für die Bemessung der Förderung während der Krise aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie ausdrücklich und freuen uns, dass die Belange der Betreuungsvereine auf so positive Weise Berücksichtigung finden.

Allerdings sehen wir die Umstellung auf die neue Systematik des Bundesteilhabegesetzes als große Herausforderung für das Betreuungswesen an. Eine langfristige auskömmliche Finanzierung der Betreuungsvereine zur Unterstützung in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist aus unserer Sicht hier von Nöten.

Ebenso sehen wir dringenden Gesprächsbedarf bzgl. einer künftig ausreichenden Finanzierung der Betreuungsvereine im Rahmen der anstehenden Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023. Hier kommen eine Vielzahl neuer Aufgaben auf die Betreuungsvereine zu, die eine deutliche Personal-aufstockung im Querschnittsbereich nötig machen werden. Um dies fristgerecht umsetzen zu können, müssen zeitnah die Finanzkriterien überarbeitet und angepasst und somit die Finanzierung deutlich erhöht und abgesichert werden. Gerne stehen wir auch hierfür für Gespräche zur Verfügung.