Stellungnahmen liga-bw
18 Mrz

Zum Änderungsantrag nimmt die Liga der freien Wohlfahrtspflege wie folgt Stellung:

  1. Wir befürworten den Antrag der Regierungsfraktionen (Anlage 1): Es ist aus unserer Sicht folgerichtig, dass die Funktion der Obersten Rechtsaufsichtsbehörde vom Innenministerium zum Sozialministerium wechselt, damit fachliche Zuständigkeit und Rechtsaufsicht aus einer Hand wahrgenommen werden kön-nen.
  2. Wir unterstützen die Position, dass Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Betriebserlaubnis nicht im Vorgriff zur SGB VIII-Reform umgesetzt werden sollten. Es ist unseres Erachtens wichtig, dass die grundsätzlichen erforderlichen gesetzlichen Veränderungen – insbesondere im Themenbereich Verbesserung des Kinderschutzes – in einem Gesamtkonzept diskutiert und umgesetzt werden. Deshalb unterstützen wir nicht den Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 2), die Änderung im LKJHG schon jetzt umzusetzen, obwohl wir das Anliegen inhaltlich befürworten.
  3. Wir unterstützen das dem Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 2) zugrunde liegende Anliegen, die gesetzlichen Regelungen zur Betriebserlaubnis in der beschriebenen Weise zu verbessern. Deshalb befürworten wir den Antrag der Regierungsfraktionen (Anlage 3), dieses Anliegen in die Reform des SGB VIII sowie das dann neu zu fassende Landesausführungsgesetz (LKJHG) einzubringen. Sollte in dieser Legislaturperiode entgegen der aktuellen Bestrebungen keine Reform des SGB VIII im Hinblick auf Betriebserlaubnis kommen, schlagen wir vor, den Antrag wieder aufzugreifen.