14 Feb.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Liga-BW mahnt an, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung in gut einem Jahr noch zahlreiche Fragen der Umsetzung zu klären gilt, die von der Landesregierung bisher nicht bearbeitet und beantwortet sind. Im Rahmen des Ganztagsbetreuungskongresses am 14.02.25 appelliert sie daher an die Verantwortlichen, hier rasch zu handeln.

„Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe sind uns als Liga-BW ein zentrales Anliegen, weshalb wir gerne unseren Beitrag zu einem qualifizierten und sicheren Angebot leisten wollen – im Sinne der Kinder aber auch der Eltern“ betont Beatrix Vogt-Wuchter, Vorstandsvorsitzende der Liga-BW im Rahmen des Ganztagsbetreuungskongresses des Städtetags am 14.02.25. In Baden-Württemberg soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in Horten, in Ganztagsschulen oder in externen Betreuungsangeboten kommunaler oder freier Trägerschaft geschehen. Mit ihren Jugendhilfeträgern sind die Liga-Verbände daher wesentlicher Partner für die Ausgestaltung der Ganztagsförderung in Baden-Württemberg. „Wir wollen ab August 2026 qualitätsvolle Angebote der Ganztagsförderung realisieren. Dazu brauchen wir jedoch finanzielle und inhaltliche Rahmenbedingungen, die Stand heute für Baden-Württemberg noch nicht definiert sind.“, so Vogt-Wuchter weiter.

Die Landesregierung hat bisher einige schulgesetzliche Änderungen vorgenommen, die jedoch eher neue Fragen aufwerfen würden, anstatt Antworten zu liefern. Ungeklärt sind aus Sicht der Liga-BW u. a. noch Fragen von Personal, Finanzierung oder Kinderschutzkonzepte. „Wir haben diese und weitere Klärungsbedarfe nicht nur wiederholt angemahnt, sondern auch konkrete Vorschläge zur Beantwortung der Fragen erarbeitet.“ konstatiert die Liga-Vorsitzende.

Die Liga-BW hat ihre zentralen Forderungen daher jetzt in einem neuen Positionspapier KLARTEXT WOHLFART „Ganztagsförderung für Grundschulkinder – Rechtanspruch erfolgreich umsetzen“ zusammengefasst (siehe Anhang). Sie weist darauf hin, dass die ausführenden Jugendämter, die Träger von Angeboten, vor allem aber auch die Eltern so rasch wie möglich Planungssicherheit brauchen. „Wir appellieren daher eindringlich an die Landesregierung, alle zentralen Rahmenbedingungen so schnell wie möglich rechtssicher zu klären. Die Zeit läuft uns davon!“, mahnt Vogt-Wuchter.

Der Ganztagsbetreuungskongress findet im Rahmen der Didacta Bildungsmesse mit dem Schwerpunktthema Demokratiebildung statt. Kurz vor der Bundestagswahl sind dabei einige Parteien, darunter auch die AfD mit einem Stand vertreten. „Mit der Liga-BW stehen wir für eine vielfältige und solidarische und damit freiheitlich-demokratische Gesellschaft ein. Die Teilnahme einer als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei auf dieser Messe mit dem Schwerpunkt „Demokratiebildung“ ist für uns nicht nachvollziehbar“, so die Vorsitzende der Liga-BW abschließend.

Hintergrund zum Ganztagsförderungsgesetz

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 – beginnend mit der ersten Klasse – einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Ganztagsbetreuung für Schulkinder ist in Baden-Württemberg kein gänzlich neues Phänomen; neu ist jedoch der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch der Kinder auf eine Förderung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, der über eine reine Betreuung der Kinder hinausgeht. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in Baden-Württemberg sind dies die Jugendämter der Städte und Landkreise.
Das GaFöG besagt hingegen nicht, dass es einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule gibt, oder auch, dass Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden müssten, wie oft fälschlicherweise behauptet wird.

Bereits heute werden in Baden-Württemberg nach Schätzung der Liga-BW bis zu 70 % der Grundschulkinder über die Unterrichtszeit hinaus betreut. Alle Betreuungsangebote, ob neu aufgebaut oder fortgesetzt, benötigen die entsprechenden Rahmenbedingungen, die letztlich auch finanziert werden müssen. Der Bund hat mit dem GaFöG auch Mittel zur Verfügung gestellt, die nach Ansicht der Vertreter der kommunalen Landesverbände nicht reichen werden.