
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege bedankt sich für die Möglichkeit der Rückmeldung zu den Änderungen in der
VwV Deutsch. Zu der uns vorliegenden Änderungsfassung nehmen wir wie
folgt Stellung:
2.3 Umfang und Höhe der Zuwendungen
Bei den Änderungen in den Nummern 2.3.1, 2.3.4 und 2.3.10 handelt es sich um die Anhebung der Mindestvergütung von Lehrkräften bzw. um die Anhebung des Festbetrages der Zuwendungen gemäß den Anpassungen durch das BAMF bzw. um die Aktualisierung der Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Diesen stimmen wir zu.
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung soll in 2.3.4 in der VwV auf die Nennung des Betrages der Mindestvergütung verzichtet werden. Dem stimmen wir zu und begrüßen den Zusatz, dass das Sozialministerium bei Bedarf den nach Anlage genannten Betrag an die vom BAMF festgesetzte Untergrenze anpassen wird.
3. Ergänzende Maßnahmen durch Sprachförderungen
Die Erweiterung des Jahresintensivkurses auf das zweite Ausbildungsjahr begrüßen wir außerordentlich und danken Ihnen für die Anpassung der Fördermaßnahme auf Grundlage des ermittelten Bedarfes.
Da der aktuelle Sprachstand der Auszubildenden von den sprachlichen Erfordernissen in den berufsbildenden Schulen abweichen kann, schlagen wir vor, die Fördermaßnahme auf die gesamte Ausbildungszeit auszudehnen und die Förderung nach Bedarf zu gewähren.
4. Sprachmittlung
Die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise für die gesamte Organisation der Dolmetscherpools soll gestrichen werden.
Die Refinanzierung der Organisation der Pools unter anderem durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bzw. Migrantenorganisationen sollte in der VwV geklärt werden. Wir schlagen vor, unter „4.1 Fördertatbestände“ neben der Qualifizierung auch die Organisation der Pools aufzunehmen und diese Tätigkeit ebenfalls mit einer Förderpauschale zu vergüten.