Stellungnahmen liga-bw
30 Nov

Liga bedankt sich für die Zusendung der Neufassung der VwV Technische Baubestimmung (VwV TB) sowie weiterer Neuerungen.
Die Änderungen der genannten, spezifischen Vorschriften werden sich vorrangig auf Arbeits- und Kompetenzbereiche von Fachplanern TGA, Architekt:innen und die Handwerksfirmen auswirken. Als Träger von Einrichtungen kaufen wir diese Leistungen fachplanerisch ein – die Fachplaner:innen müssen diese Vorschriften bei der Planung und Umsetzung zukünftig kennen und beachten. Die Liga möchte daher lediglich zu den folgenden zwei Punkten wie folgt Stellung beziehen:


Lüftungsanlagen-Richtlinie – LüAR
In Abschnitt 3.2.1 sind die Ausnahmen aufgeführt, in welchen brennbare Lüftungsleitungen nicht zulässig sind (z.B. notwendige Treppenräume, notwendige Flure, …). In dieser Auflistung sollten analog der Neufassung der LAR auch bauordnungsrechtlich erforderliche Vorräume und Sicherheitsschleusen aufgeführt werden.

Leitungsanlagen-Richtlinie – LAR
In Abschnitt 4.3.1 wird beschrieben, dass Installationsrohre für elektrische Leitungen mit einem Außendurchmesser bis 32 mm über gemeinsame Durchbrüche durch die Wände und Decken geführt werden dürfen. Der erste Punkt (a) dieser Aufzählung („einzelne elektrische Leitungen“) sollte um den Zusatz „sowie einzelne dichtgepackte Kabelbündel bis 32 mm Durchmesser“ ergänzt werden.