10 Nov

Nachdem sich die Regierungschef:innen der Länder in der vergangenen Woche mit Bundeskanzler Scholz auf ein bundesweites Hilfsprogramm geeinigt haben, müssen die Länder nun nachlegen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann berichtet in seiner heutigen Regierungserklärung, dass auch Baden-Württemberg ein landesweites Hilfsprogramm auflegt, welches die Lücken aus dem Bundesfonds schließen soll. Ein Sondertopf für die „Soziale Infrastruktur“ sei angedacht. Die Liga-BW mahnt an, dass hierin kein Bereich der Sozialwirtschaft vergessen werden darf. Denn viele soziale Einrichtungen und Dienste fürchten bereits heute um ihre Existenz.

„Für viele Leistungsbereiche der Sozialen Arbeit greift der in der vergangenen Woche beschlossene Hilfsfonds des Bundes nicht. Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung daher und hoffen auf schnelle Ergebnisse und Hilfen“, formuliert die Vorstandsvorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock.

Die ersten Eckpunkte für das Hilfsprogramm hat Ministerpräsident Kretschmann in seiner Regierungserklärung heute skizziert. Es gebe schnelle Hilfen für Unternehmen, die bereits im Dezember zinsverbilligte Darlehen beantragen können. Für die soziale Infrastruktur sei ein Sondertopf in Höhe von 30 Mio. Euro geplant. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind insgesamt 2,5 Mrd. Euro bereitgestellt. „Für die Bandbreite an sozialen Dienstleistern, die dringend Unterstützung brauchen, ist das jetzt angekündigte Hilfsvolumen nicht annährend ausreichend. Hier muss unbedingt nachgebessert werden! Soziale Unternehmen brauchen analog zu den Krediten für kleinere und mittlere Unternehmen die Möglichkeit Soforthilfen zu beantragen, denn auch ihre Liquidität ist gefährdet“, fordert Holuscha-Uhlenbrock weiter.

Der Ergebnisbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme als Basis für die Beschlüsse im Bund verweist unmittelbar auf die Verantwortung der Länder, geeignete Hilfspakete für diejenigen sozialen Dienste aufzusetzen, die durch Land oder Kommunen getragen werden. Betroffen sind hiervon vielfältige Hilfebereiche und Einrichtungen, wie

  • Kindertagesbetreuung
  • Behindertenhilfe
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Familienerholungsstätten
  • Wohnungslosenhilfe
  • Frauenhäuser
  • Tafel- und Kleiderläden
  • Beratungsstellen für Menschen in existenziellen Notlagen (Schuldnerberatung, Sozialberatung, Suchtberatung, Schwangerenkonfliktberatung)
  • Fahr- und Rettungsdienste

Verhandelt werden derzeit nicht weniger als die essenziellen Angebote der sozialen Daseinsfürsorge, die zahlreichen Menschen in Baden-Württemberg zugutekommen. „Unsere Dienste und Einrichtungen können als gemeinnützig geführte Betriebe nahezu keine Rücklagen bilden, aus denen die Kostensteigerungen bezahlt werden können. Viele Angebote stehen bereits heute mit dem Rücken zur Wand. Die Hilfe muss daher schnell und unbürokratisch kommen. Dazu brauchen wir eine landesweite einheitliche Lösung zur Antragstellung und Auszahlung “, so Holuscha-Uhlenbrock.

Bereits seit mehreren Monaten verweist die Liga-BW auf die prekäre wirtschaftliche Lage von sozialen Diensten und Einrichtungen. Durch die enormen Kostensteigerungen in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine, die Inflation und die Energiekrise steigen auch für diese Einrichtungen die Ausgaben für Energie, Lebensmittel sowie diverse Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen. Hinzu kommen immer noch Corona-bedingte Mehrkosten, etwa für Masken, Tests und Schutzkleidung. Verhandlungen mit den Stadt- und Landkreisen, diese schnell in die Refinanzierung aufzunehmen, waren in den letzten Wochen und Monaten ohne Erfolg.

Bild: studio v-zwoelf/AdobeStock