Stellungnahmen liga-bw
10 Mai

die Liga begrüßte die Angleichung der Fallpauschalen an die Gebührensätze der Rechtsanwälte im Rahmen der Beratungshilfe. Sie schaffen eine Grundlage dafür, dass die geeigneten Stellen ihr Beratungsangebot weiterhin aufrechterhalten und Überschuldete ihr gesetzliches Recht auf ein Insolvenzverfahren realisieren können. Zu bemängeln ist laut der Liga, dass mit der Angleichung der Fallpauschalen eine kostendeckende Finanzierung noch nicht erreicht sei. Zur Sicherstellung der Infrastruktur und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Schuldnerberatung in Baden-Württemberg – auch im Sinne der betroffenen Menschen – seien weitere Anstrengungen notwendig.