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09 Dez

09.12.2019 „Ombudschaft soll Jugendhilfeempfänger dazu befähigen, ihre Interessen darzulegen und diese von sich aus in die Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen – dafür haben wir nun in Baden- Württemberg ein stabiles Fundament, das öffentliche und freie Träger gemeinsam gestaltet haben. Ich freue mich, dass wir aufbauend auf den wertvollen Erfahrungen, jetzt gemeinsam an diesem Thema weiterarbeiten“, erläutert der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha, die erreichten Projektziele am heutigen Vormittag vor den etwa einhundert Anwesenden im Stuttgarter Literaturhaus.

Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Grußwort des Liga-Geschäftsführers Dr. John Litau, zudem gab das Beratungsteam Einblicke in seine Arbeit und zwei Jugendliche äußerten Tipps und Wünsche zum Ausbau des ombudschaftlichen Beratungsangebots. Künstlerischer Höhepunkt und Abschluss war der Auftritt des Karlsruher Kabarettisten und Liedermachers Gunzi Heil, dem es gelang, ein sperriges Thema humorvoll in Szene zu setzen und für Kinderrechte zu werben.

Das Projekt „Aufbau und Implementierung eines unabhängigen Ombudssystems für die Jugendhilfe in Baden-Württemberg“ hat in den vergangenen drei Jahren daran gearbeitet, gesetzliche Unterstützungsangebote im SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien transparent und leichter zugänglich zu machen. Bei den unabhängigen Ombudsstellen in Baden-Württemberg finden sie nun kostenfrei und vertraulich Beratung, Begleitung und Vermittlung bei Konflikten mit Einrichtungen oder dem Jugendamt. Wie in der UN-Kinderrechtskonvention gefordert stehen dabei die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.

Getragen von der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e.V. unter Federführung des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg e.V. und finanziert durch die Stiftung Kinderland Baden- Württemberg haben sich im Zeitraum zwischen 2016 bis Juli 2019 landesweit 446 Ratsuchende an die vier Beratungsstellen in Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und Tübingen gewandt, darunter größtenteils Erziehungsberechtigte und Fachkräfte, aber auch Jugendliche und junge Erwachsene. In mehr als der Hälfte der Anfragen ging es um den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII), zu Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige gab es ebenfalls zahlreiche Anfragen.

„Im Rahmen des Projekts ist es uns gelungen, die Interessen und die Entwicklung von Beteiligungsund Beschwerdekompetenzen von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe zu stärken. Nur wer seine Rechte kennt, kann sich dafür einsetzen“, freut sich Projektleiterin Esther Peylo. Nun soll es in neuen Trägerstrukturen darum gehen, das bisherige Angebot weiter auszubauen und der steigenden Nachfrage anzupassen. Zudem soll im geplanten landesweiten unabhängigen Ombudssystem auch für Betroffene der Heimerziehung 1949 – 1975 ein Informations- und Beratungsservice zur Verfügung stehen.